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   LG Saarbrücken, 20.08.2008 - 5 T 363/07   

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LG Saarbrücken, 20.08.2008 - 5 T 363/07 (https://dejure.org/2008,18887)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.08.2008 - 5 T 363/07 (https://dejure.org/2008,18887)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. August 2008 - 5 T 363/07 (https://dejure.org/2008,18887)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bezeichnung von Tagesordnungspunkten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Stimmrechtsausschluss des bevollmächtigten Verwalters in eigenen Angelegenheiten? (IMR 2009, 239)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.08.2008 - 5 T 363/07
    Ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Abberufung ist anzunehmen, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann (BGH Beschluss vom 20.06.2002, NZM 2002, 788 ff., zitiert nach juris, Rdnr. 24).
  • OLG Zweibrücken, 11.03.2002 - 3 W 184/01

    Wohnungseigentümerversammlung: Bestimmung der Beschlußfähigkeit;

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.08.2008 - 5 T 363/07
    Auf Grund der gleichermaßen bestehenden Interessenkollision erfasst der Stimmrechtsausschluss ebenso die Ausübung von Stimmrechtsvollmachten anderer Wohnungseigentümer (vgl. hierzu auch OLG Zweibrücken, NZM 2002, 345 f, zitiert nach juris Rndr. 9).
  • OLG Hamburg, 16.07.2001 - 2 Wx 116/00

    Begriff der ordnungsgemäßen Verwaltung; Stimmrecht des Verwalters

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.08.2008 - 5 T 363/07
    bb) Zwar fand ausweislich der Einladung vom 13.04.2005 (Bl. 81 f d. A.) und der Niederschrift über die Versammlung vom 28.04.2005 (Bl. 6 f. d. A.) an diesem Tag keine Beschlussfassung über die Abberufung der Antragsgegnerin zu 2) statt, sondern - unter TOP 6 - eine Abstimmung über die Weiterbestellung der Antragsgegnerin zu 2) ab dem 01.01.2006, bei der die Antragsgegnerin zu 2) grundsätzlich nicht durch ein Stimmrechtsverbot an der Stimmabgabe gehindert war (Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.07.2001 - 2 Wx 116/00, zitiert nach juris Rdnr. 13).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.1998 - 3 Wx 492/97

    Vorzeitige Abberufung des Verwalters bei Verschweigen von

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.08.2008 - 5 T 363/07
    Eine Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses kann etwa daraus resultieren, dass der Verwalter den ausdrücklichen Weisungen der Eigentümer zuwiderhandelt oder sich weigert, Beschlüsse der Eigentümer durchzuführen (vgl. OLG Düsseldorf, NZM 1998, 487).
  • OLG Saarbrücken, 24.03.2004 - 5 W 268/03

    Wohnungseigentümerversammlung: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Aufnahme

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.08.2008 - 5 T 363/07
    Gemäß § 21 Abs. 4 WEG kann jeder einzelne Wohnungseigentümer vom Verwalter die Aufnahme bestimmter Verhandlungsgegenstände in die Tagesordnung einer Eigentümerversammlung verlangen, wenn die Behandlung dieser Punkte ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht (Saarl. OLG, Beschluss vom 24.03.2004 - 5 W 268/03-63, zitiert nach juris, Rdnr. 48 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 21.09.2005 - 3 Wx 123/05

    Eigentümerbeschluss über die Wiederwahl eines Verwalters bei gravierenden vom

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.08.2008 - 5 T 363/07
    Die Gerichte sollen nämlich nicht ohne zwingende Notwendigkeit in die Mehrheitsentscheidung der Eigentümer eingreifen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.04.2005 - 20 W 279/03, zitiert nach juris Rdnr. 31; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.2005, I-3 Wx 123/05, 3 Wx 123/05, zitiert nach juris, Rdnr. 44, jeweils m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 26.04.2005 - 20 W 279/03

    Wohnungseigentum: Voraussetzungen für die Ungültigerklärung eines Beschlusses

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.08.2008 - 5 T 363/07
    Die Gerichte sollen nämlich nicht ohne zwingende Notwendigkeit in die Mehrheitsentscheidung der Eigentümer eingreifen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.04.2005 - 20 W 279/03, zitiert nach juris Rdnr. 31; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.2005, I-3 Wx 123/05, 3 Wx 123/05, zitiert nach juris, Rdnr. 44, jeweils m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2001 - 3 Wx 174/01

    Wohnungseigentun - Abberufung des Verwalters - Stimmverbot des

    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.08.2008 - 5 T 363/07
    Nach heute einhelliger Ansicht ist der Wohnungseigentümer, der zugleich das Verwalteramt inne hat, nicht stimmberechtigt, wenn seine Abberufung aus wichtigem Grund zur Beschlussfassung steht (vgl. Bärmann/Pick/Merle, § 25 WEG Rdnr. 107; OLG Düsseldorf, NZM 2001, 992 f).
  • OLG Hamm, 07.06.1979 - 15 W 56/79
    Auszug aus LG Saarbrücken, 20.08.2008 - 5 T 363/07
    Dabei kann offen bleiben, ob in Wohnungseigentumssachen mit der Beschlussanfechtung innerhalb der Frist des § 23 Abs. 4 WEG ein Antrag auf Feststellung des bei Beachtung des Gesetzes und der Vereinbarungen wirklich gefassten, aber in der Niederschrift nicht festgestellten Beschlusses verbunden werden (bejahend: OLG Hamm, Beschluss vom 07.06.1979 - 15 W 56/79, zitiert nach juris, S. 6) und demnach ein Feststellungsinteresse bejaht werden kann.
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